Wirtschaftsprüfung mit ganzheitlichem Ansatz
mehr als nur zahlenBei der Wirtschaftsprüfung geht es für viele Kanzleien hauptsächlich um Zahlen. Bei Gummert & Partner verfolgen wir einen umfassenderen Ansatz: In unserer Arbeit stehen Verantwortung und Integrität gleichwertig neben der Analyse der Zahlen. Dabei profitieren wir von der Möglichkeit, jederzeit unsere Experten aus der Steuer- und Rechtsberatung hinzuziehen zu können.
Dementsprechend sind wir in der Lage, unsere Mandanten mit unserem Know-how, unserer Erfahrung und unseren bereichsübergreifenden Experten über den üblichen Standard hinaus zu unterstützen.
In folgenden Fachbereichen können Sie sich auf die kompetente Unterstützung unserer Wirtschaftsprüfung verlassen:
- Gesetzliche Pflichtprüfungen sowie freiwillige Prüfungen von Jahresabschlüssen, Konzernabschlüssen und Abschlüssen nach dem Publizitätsgesetz
- Prüfung besonderer Vorgänge (z.B. Gründung, Verschmelzung, Spaltung, Sacheinlagen), ferner Liquidations- und Sonderprüfungen (z. B. nach MaBV)
- Erstellung von Jahresabschlüssen und Konzernabschlüssen sowie Veröffentlichung nach dem Publizitätsgesetz, IAS/IFRS-Abschlüsse, US-GAAP-Abschlüsse
- Prüfung computergestützter Systeme
- Controlling-Sonderaufgaben oder regelmäßige Analysen
- Prüfung der ordnungsgemäßen Verwendung von EU-Subventionen oder anderen Fördermitteln
- Prüfung der Geschäftsführung nach § 53 HGrG
- Prüfung nach der Makler- und Bauträgerordnung (MaBV)
- Betriebswirtschaftliche Beratung, z.B. Budgetplanung, Kostenanalysen, Rentabilitäts- und Liquiditätsplanungen etc.
- Unternehmensbewertungen, Gutachten und wirtschaftliche Beratung bei Unternehmensakquisitionen und -verkäufen sowie wirtschaftliche Due-Diligence-Prüfungen
- Ausgewählte Bereiche der Unternehmensberatung (z. B. Organisationsplanung, Personalberatung, EDV-Beratung)
- Erarbeitung von Sanierungskonzepten sowie Reorganisationsberatung und -kontrolle
- Strukturelle Beratung zu Finanzierungskonzepten für Unternehmen einschließlich Rating-Beratung
- Die Erfüllung von stetig steigenden und zunehmend komplexeren Anforderungen an Governance, Risk-Management und Compliance stellt eine zunehmende Herausforderung für die Unternehmensführung dar.
- Dolose Handlungen (Fraud) und Verstöße gegen Compliance-Regeln führen nicht nur zu unmittelbaren Vermögensschäden, sondern können auch durch Vertrauensverluste bei Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Kapitalgebern zu einer erheblichen Beeinträchtigung der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens führen.
- Aufgrund unserer Tätigkeit in einer Vielzahl von Unternehmen verschiedenster Branchen sind wir in der Lage, Gestaltungsempfehlungen auszusprechen und entsprechende Systemprüfungen vorzunehmen, die den Gesellschaftern, Aufsichtsgremien und Geschäftsführungen eine zusätzliche Absicherung für die ordnungsmäßige Wahrnehmung ihrer Aufgaben geben.
Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften müssen sich mit ihrem Qualitätssicherungssystem einer externen Qualitätskontrolle (Peer-Review) unterziehen, wenn sie gesetzlich vorgeschriebene Abschlussprüfungen durchführen. Der Peer-Review dient der Überwachung, ob die Regelungen zur Qualitätssicherung nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und der Berufssatzung eingehalten werden. Die Qualitätskontrolle wird durch bei der Wirtschaftsprüferkammer registrierte Berufsangehörige (Prüfer für Qualitätskontrolle) durchgeführt. Unsere Gesellschaft ist als Prüfer für Qualitätskontrolle bei der WPK registriert. Für die Durchführung des Peer-Review stehen wir Ihnen mit einem erfahrenen und kompetenten Team zur Verfügung. Der Peer-Review wird durch die nachfolgenden als Prüfer für Qualitätskontrolle registrierten Wirtschaftsprüfer durchgeführt, die Partner unserer Gesellschaft sind.
Besondere Herausforderungen im Bereich Public Sector (Bund, Länder, Kommunen, Städte, öffentliche Unternehmen, Hochschulen und Non-Profit-Unternehmen) erfordern besondere Expertise. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Public Sector stehen wir Ihnen als kompetenter Abschlussprüfer zur Verfügung.
Folgende Bereiche bilden die Schwerpunkte unserer Tätigkeit im Public Sector:
- Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen nach HGB, NKF und einschlägigen landesrechtlichen Vorschriften
- Sonderprüfungen im Verkehrsbereich nach § 45a PBefG, § 148 SGB IX, Trennungsrechnungen / Verwendungsnachweise nach VO 1370/2009
- Prüfungen im Energiebereich nach EEG, KWKG und EnWG (Unbundling)
- Zuwendungs- und Mittelverwendungsprüfungen
- Prüfung von Risikofrüherkennungs- und Compliance-Systemen
- IT-Systemprüfungen
Wie können wir Sie unterstützen?
Ihre ANsprechpartnerDiplom Kaufmann
Wirtschaftsprüfer
Steuerberater
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